Sonderpädagogischer Dienst an Regelschulen

Durch den Sonderpädagogischen Dienst an allgemeinbildenden Schulen werden Lehrerinnen und Lehrer im Umgang mit sprachlich auffälligen Schülern beraten. Ziel des Sonderpädagogischen Dienstes ist es, dass mit dieser Unterstützung möglichst viele Schüler an ihrer Regelschule bleiben können, wobei im Einzelfall gemeinsam ein Förderplan erstellt wird. Sollte dieses Beratungsangebot nicht ausreichen, können wir dabei behilflich sein, für die betreffenden Kinder außerschulische Förderhilfen oder einen neuen geeigneteren Förderort zu finden. Voraussetzung dafür, dass der Sonderpädagogische Dienst tätig werden kann, ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

Der Sonderpädagogische Dienst kann folgende Bereiche umfassen:

- Gemeinsame Klärung der Problemsituation
- Hospitation im Unterricht
- Sonderpäd. Diagnostik
- Zusammenarbeit mit Eltern
- Mitwirkung bei der Erstellung eines Förderkonzepts
- Kooperation in der Unterrichtspraxis
- Mitwirkung bei der Entscheidung außerschulische Unterstützung einzuholen und
  einen neuen geeigneteren Förderort zu finden
- Zusammenarbeit mit Beratungslehrern

Dieses Angebot wendet sich an alle allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Rottweil.

Ansprechpartnerinnen:

Angela Geßler, SoL
Cornelia Gießibl, SoL
Annette Riehle, Schulleiterin

Erich Kästner-Schule
Tel.: 0 74 23/ 9 20 06-0
Verwaltung(at)shs-oberndorf.rw.schule.bwl.de
Fax  0 74 23/9 20 06-19

Die Antragsformulare für den Sonderpädagogischen Dienst und die Einverständniserklärung finden Sie hier:


  • Erich Kästner-Schule
  • Teckstraße 21
  • 78727 Oberndorf a. N.
  • Telefon: 07423 92006-0
  • E-Mail senden